DrPeter
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Mitbenutzung sichern ! |
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Das geltende Übergangsrecht sieht vor, daß die vor dem 3. 10. 1990 praktizierte Mitbenutzung eines fremden Grundstücks ohne Zustimmung des Eigentümers grundbuchrechtlich nach wie vor auch gegen dessen Willen gesichert werden kann, wenn solche Anlagen der Erschließung oder Entsorgung des eigenen Grundstücks dienen.
Das betrifft u.a. Wege, Zufahrten, Leitungen, etc., die rechtlich durch Dienstbarkeiten geschützt werden können.
Allerdings ist dieses Recht nicht mehr durchsetzbar, wenn nach dem 31. 12. 1999 der Eigentümer des mitgenutzten Grundstücks wechselt und dem neuen Eigentümer nicht nachgewiesen werden kann, daß er beim Erwerb von dieser Mitbenutzung Kenntnis hatte.
Dr. Reichert
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03.04.2006 09:20 |
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DrPeter
Dabei seit: 12.02.2008
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RE: Mitbenutzung sichern ! |
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Das Amtsgericht Stadtroda hat am 26. 10. 2006 in einem Nachbarschaftsstreit eine Crossener Grundstückseigentümerin verurteilt, das Betreten und Überfahren ihres Anwesens durch die Nachbarn nicht nur zu dulden, sondern darüber hinaus dieses Recht im Grundbuch einzutragen.
Das Argument, die Nachbarn könnten ihr Grundstück von der öffentlichen Straße aus auch auf andere Weise erreichen, wurde nicht anerkannt, zumal die Grundstückseigentümerin bzw. ihr Rechtsvorgänger die Mitbenutzung über 40 Jahre hingenommen hatte.
Anders wäre entschieden worden, wenn das in Anspruch genommene Grundstück nach dem 31. 12. 1999 veräußert worden wäre.
Der neue Eigentümer kann sich nämlich nach diesem Stichtag auf seinen "guten Glauben" durch den fehlenden Grundbucheintrag berufen.
Die beiden Entscheidungen zeigen, daß eine solche Sicherung noch immer unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Allerdings nehmen die Erfolgschancen immer mehr ab.
Peter
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26.10.2006 16:25 |
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DrPeter
Dabei seit: 12.02.2008
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RE: Mitbenutzung sichern ! |
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Gegen das von mir vorgestellte Urteil hat nunmehr auch das Landgericht Gera auf Grund der eingelegten Berufung der verpflichteten Beklagten entschieden.
Das Landgericht hat sich der Auffassung des Amtsgerichts uneingeschränkt angeschlossen und hat sogar bestätigt, daß die Mitbenutzung des Nachbargrundstückes durch Überfahren mit PkW selbst dann zuzugestehen ist, wenn der Berechtigte selbst kein eigenes Auto besitzt. Damit wird legalisiert, daß auch jegliche Ver- und Entsorgung mit Kraftfahrzeugen über das Nachbargrundstück stattfinden darf.
Peter
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25.05.2007 10:45 |
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Adeodatus
Account am 18.04.2017 gelöscht
Dabei seit: 08.03.2003
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Wohnort: .
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Zitat: |
Allerdings nehmen die Erfolgschancen immer mehr ab. |
Und das ist auch gut so, denn was dem einen nützt schadet dem anderen und solche Entscheidungen der Gerichte wie das von Dir angeführte vom Amtsgericht Stadtroda ist nicht geeignet Gutnachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen.
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28.10.2006 10:10 |
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Digedag
Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 6
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RE: Mitbenutzung sichern ! |
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Zitat: |
Original von spidy
Und das ist auch gut so, denn was dem einen nützt schadet dem anderen und solche Entscheidungen der Gerichte wie das von Dir angeführte vom Amtsgericht Stadtroda ist nicht geeignet Gutnachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen. |
Das sehe ich aber anders Spidy. Stell dir mal vor du kaufst dir ein Haus, es steht schon von vornherein fest, das du nur über ein fremdes Grundstück mit dem PKW dahin kannst (wa ja schon 40 Jahre so). Plötzlich soll alles anders sein? Hier sollte doch das Gewohnheitsrecht greifen. Hat man es 40 Jahre geduldet, warum sollte man sich dann plötzlich darüber aufregen?
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28.10.2006 13:44 |
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Herasun
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Wohnort: Gera
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RE: Mitbenutzung sichern ! |
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Ich sage nur: Knallerbsenstrauch!
Laßt uns das Leben genießen, solange wir es nicht begreifen.
Kurt Tucholsky
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28.10.2006 20:13 |
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