Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf 2008 |
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Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner
Sitzung am 28.11.2007 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2008 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht
wird. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Saale-Holzland-
Kreises hat mit Schreiben vom 22.01.2008 die
Bekanntmachung genehmigt.
Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf
(Landkreis Saale-Holzland)
für das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund des § 55 ff. ThürKO erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 600.700 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 397.600 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 90.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuern
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 235 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 341 v. H.
2. Gewerbesteuer 342 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Es gilt der bestätigte, als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2008 in Kraft.
Hartmannsdorf, den 25. Januar 2008
Die Haushaltssatzung liegt während der Dienstzeiten in der Zeit
vom 12.02.2008 - 26.02.2008
in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal, Nöben 3,
07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht aus.
Quelle: www.hartmannsdorf.info/Amtsblatt-VG-Heideland-Elstertal.pdf
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