Geschrieben von Markus am 27.01.2011 um 17:05:
Bewusste Fehlinformation der Meldebehörde Crossen ??
Beim Abholen des neuen Personalausweises fragte ich die Mitarbeiterin der Meldebehörde in Crossen, ob es möglich wäre, den alten Ausweis entwertet zurück zu bekommen. Die Dame sagte mir, dass soetwas nur bei einem Reisepass gehen würde, da der Personalausweis in der Bundesdruckerei vernichtet werden muss.
Daraufhin sagte ich ihr, dass ich aber gelesen habe, dass der Bürger zwischen Vernichtung und entwerteter Rückgabe wählen könne. Sie meinte, dass diese Möglichkeit in der VG-Heideland-Elstertal nicht besteht.
Zu Hause angekommen gab ich mich damit aber nicht zufrieden und rief einen Bürgerservice in Walsrode (NRW) an, auf dessen Webseite die Möglichkeit beschrieben wurde.
Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass bei ihm im Amt der Bürger wählen, es aber Unterschiede geben könne, da die Bestimmungen vom Bundesland herausgegeben werden und gab mir den Hinweis auf der Thüringer Webseite im Thüringer Personalausweisgesetz (ThürPAuswG) nachzulesen, was ich dann auch tat.
Ich druckte den Passus aus und ging nochmals zur Meldebehörde und legte der selben Sachbearbeiterin den Auszug vor, worauf sie mir zu verstehen gab, dass sie das Gesetz incl. dieser Regelung kenne und es nicht erst lesen müsse.
Daraufhin fragte ich sie, warum sie mich nicht darüber informiert hat.
Sie meinte, dass noch niemand danach gefragt hätte, was ich verneinte, da ich sie gezielt darauf ansprach.
Sie sagte mir, bei der Herausgabe des entwerteten Ausweises, dass das in der Meldebehörde Crossen schon immer so gehandhabt wird und dass die Rückgabe einen Mehraufwand bedeutet.
Mehr möchte ich dazu nicht schreiben, auch nicht über den weiteren bürgerfreundlichen Wortwechsel.
Nur so viel:
Ämter sind Dienstleistungsunternehmen, auch wenn sie sich selbst nicht so sehen, und sollten ihre Kunden auch zuvorkommend bedienen.
Außerdem ist es gut als informierter Bürger auf ein Amt zu gehen.
MfG
Markus
### Nachtrag ###
Wer den Auszug des ThürPAuswG benötigt, kann sich diesen gern ausdrucken.
Ich lege ihn hier bei (§7 Abs.3):
...Der Inhaber eines Ausweises ist verpflichtet einen alten Ausweis beim Empfang des neuen abzugeben oder ihn entwerten zu lassen...
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=PersAuswG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true
Geschrieben von Biene am 06.02.2011 um 19:06:
RE: Bewusste Fehlinformation der Meldebehörde Crossen ??
Auf solche Leute bin ich schon oft gestoßen.
Die meinen, dass das was sie 20 Jahre in der DDR gemacht haben hätte heute auch noch Gültigkeit. Die haben eindeutig die Wende verpasst.
Eins ist aber sicher, diese Menschen sterben aus. Der Ruhestand holt sie alle ein.